…Clara und Felix kommen nur wenige Sekunden nach dem Hilfeschrei bei Sandra an und stellen fest, dass ihre Kollegin nicht mehr reagiert und im Gesicht leicht blau ist. Zielgerichtet und professionell prüft Clara das Bewusstsein und die Atmung von Sandra. Was ein Glück: Sandra atmet – wenn auch angestrengt und mit lauten Schnarch-Geräuschen! Felix hat parallel über den Notruf 112 die Rettungsleitstelle informiert. Ein Rettungswagen sowie ein Notarzt sind auf dem Weg zur Bankfiliale. Mit nur wenigen gekonnten Handgriffen dreht Clara Sandra in die stabile Seitenlage. Die Atmung von Sandra verbessert sich schlagartig – die Schnarch-Geräusche verschwinden! Leben gerettet! Der Rettungsdienst trifft nach wenigen Minuten ein und versorgt Sandra noch vor Ort. Der Zustand von Sandra verbessert sich nur langsam. Kurz bevor Sandra mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht wird, kommt der Notarzt zu Clara und Felix und bedankt sich bei den beiden Ersthelfern. „Ihr habt Sandra das Leben gerettet, in dem Ihr sie sofort in die stabile Seitenlage gedreht habt und zügig den Rettungsdienst alarmiert habt!“ Im Krankenhaus wird festgestellt, dass Sandra einen Krampfanfall hatte. Nur durch das zügige und richtige Eingreifen von Clara und Felix ging die Situation für Sandra und ihr Kind nochmal gut aus.
Was wäre wohl passiert, wenn Clara und Felix nicht vor wenigen Monaten an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hätten?
Erste Hilfe ist nicht nur nach Arbeitsunfällen erforderlich, sondern auch bei akuten Gesundheitsproblemen. Jeder Unternehmer muss im Betrieb die notwendigen Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung stellen. Dazu gehören neben ausgebildeten Ersthelfenden auch Verbandskästen, Notfall- und Rettungspläne sowie, falls erforderlich, Rettungsgeräte und Sanitätsräume. Dies bezieht sich sowohl auf stationäre Arbeitsplätze als auch auf alle weiteren Bereiche in denen Mitarbeitende tätig sind, wie zum Beispiel auf Baustellen oder auf Fahrzeugen. Darüber hinaus sind besondere Gefährdungen durch Gefahrstoffe oder Unfälle in großer Höhe oder an entlegenen Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert von jedem Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl an Ersthelfern zur Verfügung stehen muss (siehe Info-Box unten). Hierfür dürfen nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer zertifizierten Ausbildungsstelle erhalten haben. Alle zwei Jahre ist eine Auffrischung erforderlich.
Info-Box zur Anzahl der Ersthelfer im Unternehmen
In Betrieben mit
Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeiter professionell und praxisorientiert in Erster-Hilfe aus und machen Sie fit für den Notfall. Weiterhin beraten wir Sie in der regelkonformen und gleichzeitig zweckmäßigen Umsetzung der erforderlichen ganzheitlichen Notfallvorsorge für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns gerne an!